AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Präambel
1.1 LOQSTA GmbH (kurz „LOQSTA) stellt eine Web-Applikation („LOQSTA Web-App“) zur Verwaltung von Schließanlagen, Schlüsseln und Zylindern verschiedener Hersteller bereit. LOQSTA produziert selbst keine Schlüssel bzw. Zylinder. Die LOQSTA Web-App erlaubt Schlüsselbestellungen abzuwickeln und zu dokumentieren, sowie Abfragen an Schliepläne zu stellen. Schlüssel- und Zylinderbestellungen können (abhängig von der jeewiligen Berechtigung) sowohl auf Unternehmens bzw. Hausverwaltungs- als auch auf Bewohner:innenseite von Miet- und Eigentumseinheiten durchgeführt werden („Dienstleistungen“).
1.2 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen LOQSTA und Unternehmer:innen (keine Verbraucher im Sinne des KschG). Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen LOQSTA und dem jeweiligen Vertragspartner, selbst wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsabschluss gültige Fassung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden von LOQSTA nur anerkannt, insoweit LOQSTA ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Sie entfalten keine Wirkung, wenn LOQSTA ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat. Die Vertragssprache ist Deutsch.
II. Vertragsabschluss und Registrierung
2.1 Der Vertragsabschluss zwischen LOQSTA und dem Nutzer (in weiterer Folge „Vertragspartner“) erfolgt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages und der Zahlung der Lizenzgebühr (siehe Punkt IV.). Mit dem Vertragsabschluss erhält der Vertragspartner eine nicht exklusive, nicht übertragbare, auf die Dauer des Vertrages zeitlich begrenzte und örtlich unbegrenzte Nutzungsbewilligung, die Funktionen der Web-App zu verwenden. Die Nutzungsbewilligung wird für eine beliebige Anzahl an Nutzer:innen und für die mitgeteilte Anzahl an Objekten (siehe Punkt IV) gewährt. Nach dem Vertragsabschluss hat der Vertragspartner das Recht jederzeit weitere Nutzer:innen auf der LOQSTA Web-App berechtigen zu lassen und Objekte hinzuzufügen.
2.2 Für die Nutzung der Dienstleistung ist eine Übermittlung der Nutzer- und Objektdaten an LOQSTA erforderlich. Die Registrierung auf der Web-App erfolgt durch LOQSTA. Mit der Datenübermittlung bestätigt der Vertragspartner, dass alle von ihm sowohl im Rahmen der Registrierung als auch innerhalb des dabei angelegten Accounts übermittelten Daten zu seiner Person und seinem Unternehmen vollständig und inhaltlich richtig sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig.
2.3 Diese Nutzer:innen erhalten von LOQSTA eine Anmeldebestätigung mit der Aufforderung die Registrierung abzuschließen. Die Nutzer:innen haben innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Anmeldebestätigung ihre Registrierung abzuschließen, andernfalls behält sich LOQSTA das Recht vor die angelegten Accounts zu löschen.
2.4 Der Vertragspartner sowie allfällige weitere Nutzer:innen sind zur regelmäßigen Überprüfung der Richtigkeit ihrer Zugangsdaten und deren ordnungsgemäßer Verwaltung verpflichtet. LOQSTA haftet nicht für den Missbrauch bzw. das Abhandenkommen der Zugangsdaten. Der Vertragspartner verpflichtet sich einen allfälligen Missbrauch der LOQSTA Web-App, der ihm zur Kenntnis gelangt, LOQSTA unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
III. Umfang der Nutzung
3.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen von LOQSTA ergeben sich aus dem zugrunde liegenden Lizenzvertrag. Aussagen und Erläuterungen von LOQSTA in Werbematerialien und auf Websites verstehen sich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
3.2 Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht. Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung seitens LOQSTA. Dies gilt auch für nachträgliche Vertragsänderungen.
IV. Preise / Fälligkeit der Zahlung
4.1 Für die Nutzung der LOQSTA-Web-App wird eine monatliche Lizenzgebühr erhoben. Diese setzte sich aus der Anzahl und Größe der verwalteten Objekte bzw. Schlüssel zusammen. Die Höhe der Set-up-Gebühr ist abhängig von der Anzahl der Objekte bzw. Schlüssel.
4.2 Sämtliche Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuer.
4.3 Die Vergütung ist für den vereinbarten Bezugszeitraum und allfällige nachfolgende Verlängerungszeiträume jeweils im Voraus zu leisten. Die Dauer des Bezugszeitraums und nachfolgender Verlängerungszeiträume sind im Lizenzvertrag festgelegt.
4.4 Rechnungen von LOQSTA sind sofort nach Zugang beim Vertragspartner ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzüge werden nicht gewährt.
4.5 Gerät der Vertragspartner mit Zahlungen in Verzug, ist LOQSTA berechtigt, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber dem Vertragspartner zu verweigern und den Account zu sperren. LOQSTA wird dem Vertragspartner in diesen Fällen die Sperrung unter Fristsetzung zur Beseitigung des Verzugs rechtzeitig im Voraus ankündigen. Überdies ist LOQSTA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Wählt der Vertragspartner das Zahlungsmittel des Lastschrifteinzugs, hat er zudem die Kosten zu tragen, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift aufgrund fehlender Kontendeckung entstehen. Dies sind insbesondere die von der Bank in Rechnung gestellten Gebühren sowie die Kosten der Benachrichtigung.
4.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Vertragspartner sind unzulässig.
4.7 LOQSTA ist berechtigt, die Vergütung für die monatliche Lizenz mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur oder die Kosten für Kundenservice und allgemeine Verwaltung – auch unter Berücksichtigung gegebenenfalls eingetretener Kostenersparnisse – insgesamt erhöht haben. Diese Kosten sind dem Vertragspartner auf Wunsch nachzuweisen.
V. Laufzeit und Kündigung
5.1 Der Lizenzvertrag beginnt mit Unterfertigung durch beide Vertragsparteien und wird auf unbestimmte Zeit beschlossen, es sei denn die Vertragsparteien haben davon Abweichendes vereinbart. Der Lizenzvertrag kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
5.2 Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
VI. Verantwortlichkeit und Pflichten des Vertragspartners
6.1 Der Vertragspartner ist für die Nutzung der Dienstleistungen, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten sowie die erzielten Ergebnisse ausschließlich allein verantwortlich.
6.2 Softwareaktualisierungen der LOQSTA Web-App erfolgen durch LOQSTA automatisch und sind für den Vertragspartner mit keinen weiteren Kosten verbunden.
6.3 Der Vertragspartner hat selbständig und auf eigene Verantwortung und Kosten sämtliche für die Nutzung der Dienstleistungen von LOQSTA erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie die Telekommunikationsverbindung zwischen Vertragspartner und LOQSTA
6.4 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die LOQSTA Web-App ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen. Jede vom Vertragspartner oder seinen Erfüllungsgehilfen bzw. Nutzer:innen durchgeführte Umgehung, Entfernung, Ausschaltung oder sonstige Manipulation, die zur Funktionsunfähigkeit, der von LOQSTA eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen führt, sind untersagt und können für den Vertragspartner schadenersatzrechtliche Folgen haben.
6.5 Der Vertragspartner hat angemessene technische und organisatorische Sicherheitsstandards einzuhalten. Dem Vertragspartner obliegt es ferner, die ordnungsgemäße Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen durch seine Erfüllungsgehilfen und insbesondere die ebenfalls in seinem Profil als weitere Zugangsberechtigte hinterlegten Nutzer:innen zu kontrollieren. Er ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm berechtigten Erfüllungsgehilfen und andere Nutzer:innen, die Bestimmungen dieser AGB einhalten.
6.6 Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass die vertragsgemäße Nutzung der von ihm bereitgestellten Informationen, Daten und Materialien durch LOQSTA keine Rechte Dritter verletzt. Er ist verpflichtet, vor einer Überlassung entsprechender Informationen, Daten und Materialien an LOQSTA zu prüfen, ob LOQSTA diese Informationen, Daten und Materialien im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß nutzen darf und ggf. erforderliche Nutzungsrechte Dritter einzuholen. Der Vertragspartner stellt LOQSTA von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten resultieren. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.
VII. Leistungsänderungen und Verfügbarkeit
7.1 LOQSTA bleibt das Recht vorbehalten, Funktionen zu erweitern, zu verändern oder einzuschränken, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, dies notwendig ist, um Missbrauch zu verhindern oder LOQSTA aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet ist.
7.2 LOQSTA ist darum bemüht, die Dienstleistungen seinem Vertragspartner mit einer Verfügbarkeit von 98% pro Kalenderjahr bereitzustellen. Hiervon ausgenommen sind:
-
-
- Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf von LOQSTA nicht beeinflussbaren Störungen des Internets oder auf sonstigen von LOQSTA nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf höherer Gewalt beruhen;
- Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter Wartungsarbeiten am Datenbanksystem, die regelmäßig durchgeführt werden;
- Zeiten wegen zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind; der Vertragspartner wird hiervon nach Möglichkeit durch einen Hinweis auf der Website in Kenntnis gesetzt;
- Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Vertragspartner bereitzustellenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste nicht gegeben sind.
-
7.3 LOQSTA bietet zu Geschäftszeiten, werktags von 09:00-17:00 Nutzer-Support an. Dieser ist telefonisch unter +43 664 847 81 31 oder per E-Mail support@loqsta.com
VIII. Haftung
8.1 Die Haftung von LOQSTA richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.
8.2 LOQSTA haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von LOQSTA. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Fälle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers sowie der Gesundheit und der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.4 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von LOQSTA ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von LOQSTA liegen, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Übertragsmitteln oder sonstigen Störungen.
8.5 LOQSTA übernimmt weder Haftung für vom Vertragspartner falsch bestellte oder vom Hersteller bzw. einem Schlüsseldienst falsch produzierte Produkte (Schließanlagen, Schlüsseln und Zylindern) noch für Lieferverzögerungen. Die Freigabeverantwortung für die Bestellungen durch Bewohner:innen (siehe Punkt I) obliegt dem Vertragspartner, der für die Korrektheit der an LOQSTA übermittelten Bestelldaten verantwortlich ist.
8.6 LOQSTA übernimmt keine Haftung für vertragsgegenständliche Produkte, die auf dem Transportweg verloren gehen.
8.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Implementierung der LOQSTA Web-App. Allfällige Schadensersatzansprüche gegenüber LOQSTA verjähren innerhalb von 12 Monaten.
IX. Datenschutz
9.1 Personenbezogene Daten, die aufgrund von Bestellbewegungen gespeichert werden, werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt bzw. gelöscht.
9.2 LOQSTA verpflichtet sich alle datenschutzrechtlichen Regelungen gewissenhaft einzuhalten (https://portal.loqsta/webapp/privacy).
X. Referenzen
10.1 Die Verwendung des Namens und des Firmenlogos des Vertragspartners als Referenz für interne Zwecke und externe Kommunikationsmaßnahmen, Werbe-, Marketing- und Vertriebszwecke von LOQSTA kann in einer gesonderten Referenzvereinbarung geregelt werden.
XI. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder zum Teil unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diesfalls gilt eine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.
11.2 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss nationaler und internationaler Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht am Sitz von LOQSTA.
11.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis bzw. für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.